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Interne Dokumente und ihr Inhalt: Umfang und Grenzen der Rechenschafts- und Herausgabepflicht. Das Bundesgericht konkretisiert Art. 400 OR weiter

Zellweger-Gutknecht, Corinne. (2013) Interne Dokumente und ihr Inhalt: Umfang und Grenzen der Rechenschafts- und Herausgabepflicht. Das Bundesgericht konkretisiert Art. 400 OR weiter. dRSK – Der digitale Rechtsprechungs-Kommentar, 7 (20).

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Official URL: https://edoc.unibas.ch/81133/

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Abstract

Ist der Inhalt interner Dokumente für den Auftraggeber relevant zur Kontrolle des Beauftragten, ist darüber in geeigneter Form (etwa durch Kopien) Rechenschaft abzulegen, auch wenn die Unterlagen selber nicht der Herausgabepflicht unterliegen. Darunter fallen etwa Berechnungsparameter, welche die Vermögensdispositionen des Beauftragten auf Rechnung des Auftraggebers beeinflussen. Das gilt i.d.R. selbst dann, wenn ihre Zusammenstellung mit grossem Aufwand verbunden ist. Sowieso keine rein interne Informationsquelle liegt zudem vor, wenn Inhalte aufgezeichnet werden, die den Parteien schon bekannt sind oder sein sollten (wie etwa die Zusammenfassung eines zwischen ihnen geführten Gesprächs).
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Fachbereich Privatrecht > Professur für Privatrecht (Zellweger-Gutknecht)
UniBasel Contributors:Zellweger-Gutknecht, Corinne
Item Type:Article
Article Subtype:Research Article
Publisher:Weblaw
ISSN:1663-9995
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal article
Language:German
edoc DOI:
Last Modified:19 Aug 2021 13:18
Deposited On:08 Mar 2021 15:06

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