Mühlemann, David. (2018) Fairness und Verwertbarkeit unternehmensinterner Untersuchungen. Aktuelle Juristische Praxis (4). pp. 468-479.
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Official URL: https://edoc.unibas.ch/63515/
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Abstract
Interne Untersuchungen, zumal in multinationalen Unternehmen, haben Hoch- konjunktur. Sie werden typischerweise vom Verwaltungsrat angeordnet, wenn der Verdacht auf Rechtsverletzungen im Unternehmen besteht. Die Ergebnisse interner Untersuchungen fliessen immer mehr in Strafverfahren ein: Auch von Seiten der Strafverfolgungsbehörden besteht ein grosses Interesse, durch den Zugriff auf privat durchgeführte Untersuchungen eigene Ermittlungen zu unterstützen und dadurch Ressourcen zu sparen. Anhand der Mitarbeiterbefragungen arbeitet der Verfasser das Machtgefälle in internen Untersuchungen zur Aufklärung strafrechtlicher Anschuldigungen heraus. Mit der Schlussfolgerung, dass in gewissen Fällen interne Untersuchungen als quasi-staatliche Vorverfahren zu bezeichnen sind, fordert der Verfasser für bestimmte Erkenntnisse ein selbständiges Verwertungsverbot im Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer. Auch ein Verfahren, das privat beginnt und in ein Strafverfahren übergeht, muss insgesamt fair sein.
Faculties and Departments: | 02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften 02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Ehemalige Einheiten Rechtswissenschaften > Ordinariat Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie (Pieth) |
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UniBasel Contributors: | Mühlemann, David |
Item Type: | Article, refereed |
Article Subtype: | Research Article |
Publisher: | Dike Verlag |
ISSN: | 1660-3362 |
Note: | Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal article |
Last Modified: | 08 Nov 2018 15:55 |
Deposited On: | 08 Nov 2018 15:55 |
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