edoc

Üble Nachrede: Entlastung nur bei überprüfbarer Information aus anonymer Quelle - Anmerkungen zum Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 30. September 2016 (GG160025-L/U)

Zeller, Franz. (2016) Üble Nachrede: Entlastung nur bei überprüfbarer Information aus anonymer Quelle - Anmerkungen zum Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 30. September 2016 (GG160025-L/U). Medialex, 19 (11). pp. 166-170.

Full text not available from this repository.

Official URL: https://edoc.unibas.ch/59186/

Downloads: Statistics Overview

Abstract

Will sich ein beschuldigter Journalist vom Vorwurf der üblen Nachrede (Art. 173) durch den Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis entlasten, so trägt er die Beweislast und die Beweisführungslast. Dem Beweislastrisiko kann er sich nicht unter Hinweis auf schützenswerte Informationsquellen entziehen. Bleibt die vom Journalisten geschilderte Quellenlage im Dunkeln und kann sie durch das Strafgericht im Ehrverletungsprozess nicht überprüft werden, so geht dies zulasten des beschuldigten Meidenschaffenden. Dies verstösst gemäss dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 20.9.2016 nicht gegen Sinn und Zweck journalistischen Quellenschutzes (Art. 28a StGB). Der Autor hält in seinen Anmerkungen fest, dass das Problem des journalistischen Quellenschutzes im Ehrverletzungsprozess genauer unter die Lupe genommen werden könnte (und sollte) als im Urteil des Bezirksgerichts geschehen.
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Fachbereich Öffentliches Recht
UniBasel Contributors:Zeller, Franz
Item Type:Article, refereed
Article Subtype:Further Journal Contribution
Publisher:Stämpfli
ISSN:1420-3723
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal item
Related URLs:
Last Modified:25 Oct 2018 09:00
Deposited On:11 Jul 2018 14:06

Repository Staff Only: item control page