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Gefährdungshaftung und neue Technologien

Zech, Herbert. (2013) Gefährdungshaftung und neue Technologien. Juristen-Zeitung, 68 (1). pp. 21-29.

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Official URL: http://edoc.unibas.ch/dok/A6070444

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Abstract

Technischer Fortschritt schafft einerseits neuen Nutzen, andererseits neue Risiken. Vorhersagen sind wegen der Neuartigkeit der entstehenden Technologien nicht oder nur ungenau möglich. Während der Nutzen neuer Technologien durch das Patentrecht dem Erfinder zugewiesen wird, gibt es keine generelle Zuweisung der Risiken. Gefährdungshaftungen sind auf einzelne bereits bekannte Technologien und Gefährdungslagen beschränkt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob de lege ferenda eine eigene Gefährdungshaftung für den Einsatz neuartiger Technologien eingeführt werden sollte. Die Ausgestaltung einer solchen Haftung könnte sich aus der Parallele zum Patentrecht ergeben.
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Ehemalige Einheiten Rechtswissenschaften > Extraordinariat Privatrecht, insb. Life-Sciences-Recht (Zech)
UniBasel Contributors:Zech, Herbert
Item Type:Article
Article Subtype:Research Article
Publisher:Mohr
ISSN:0022-6882
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal article
Language:German
Identification Number:
edoc DOI:
Last Modified:17 Mar 2023 04:10
Deposited On:13 Sep 2013 07:50

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