Reinau, Hansjörg. Die Entstehung des Bürgerbegriffs bei den Griechen. 1981, Doctoral Thesis, University of Basel, Faculty of Humanities and Social Sciences.
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Official URL: http://edoc.unibas.ch/diss/DissB_70
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Abstract
Der Begriff des Bürgers hat seine historischen Wurzeln wie andere zentrale Kategorien des abendländischen politischen Denkens im antiken Griechenland.
Nach Aristoteles’ berühmter Definition (Politik III, 1275 a 22 ff.) ist der Bürger, griechisch πολίτης – polites = „der zur Stadt (πόλις – polis) Gehörende“ durch seine „Teilhabe am Richten (κρίσις – krisis) und an der Herrschaft (ἀρχή – arché)“ bestimmt.
Dieser Begriff wurde von der voll entwickelten athenischen Demokratie her geprägt. Hier konnte etwa seit der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. der Bürger (im vollen Sinne des Wortes) in den zahlreichen Gerichtshöfen als Richter fungieren und an den mindestens viermal pro Monat stattfindenden Volksversammlungen, in denen über alle wichtigen Fragen der Polis entschieden wurde, teilnehmen. Infolgedessen wurde die Zugehörigkeit zur Polis, das Bürger-Sein, primär und wesentlich als Recht auf grundsätzlich uneingeschränkte Teilnahme an allen, die Polis betreffenden Entscheidungen verstanden.
Diese Auffassung war das Ergebnis eines langen und komplexen Prozesses, in dessen Verlauf sich das Verständnis der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen grundlegend veränderte. Er vollzog sich parallel zum Prozess der Entstehung der klassischen Polis und der Demokratie (umspannte also ungefähr den Zeitraum von der Mitte des 8. bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr.) und war ein wesentlicher Teil dieses Vorgangs.
Die vorliegende Arbeit versucht, diesen Prozess in seinen wichtigsten Etappen und Veränderungen nachzuzeichnen.
Nach Aristoteles’ berühmter Definition (Politik III, 1275 a 22 ff.) ist der Bürger, griechisch πολίτης – polites = „der zur Stadt (πόλις – polis) Gehörende“ durch seine „Teilhabe am Richten (κρίσις – krisis) und an der Herrschaft (ἀρχή – arché)“ bestimmt.
Dieser Begriff wurde von der voll entwickelten athenischen Demokratie her geprägt. Hier konnte etwa seit der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. der Bürger (im vollen Sinne des Wortes) in den zahlreichen Gerichtshöfen als Richter fungieren und an den mindestens viermal pro Monat stattfindenden Volksversammlungen, in denen über alle wichtigen Fragen der Polis entschieden wurde, teilnehmen. Infolgedessen wurde die Zugehörigkeit zur Polis, das Bürger-Sein, primär und wesentlich als Recht auf grundsätzlich uneingeschränkte Teilnahme an allen, die Polis betreffenden Entscheidungen verstanden.
Diese Auffassung war das Ergebnis eines langen und komplexen Prozesses, in dessen Verlauf sich das Verständnis der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen grundlegend veränderte. Er vollzog sich parallel zum Prozess der Entstehung der klassischen Polis und der Demokratie (umspannte also ungefähr den Zeitraum von der Mitte des 8. bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr.) und war ein wesentlicher Teil dieses Vorgangs.
Die vorliegende Arbeit versucht, diesen Prozess in seinen wichtigsten Etappen und Veränderungen nachzuzeichnen.
Advisors: | Meier, Christian |
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Committee Members: | Wyss, Bernhard |
Faculties and Departments: | 04 Faculty of Humanities and Social Sciences > Departement Geschichte |
Item Type: | Thesis |
Thesis Subtype: | Doctoral Thesis |
Thesis no: | 70 |
Thesis status: | Complete |
Number of Pages: | 77 S. |
Language: | German |
Identification Number: |
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edoc DOI: | |
Last Modified: | 23 Feb 2018 12:48 |
Deposited On: | 03 Sep 2012 14:24 |
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