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Cybersouveränität aus völkerrechtlicher Warte - Das Interventions- und Gewaltverbot gelten auch im Cyberspace

Petrig, Anna and Stemmler, Maria. (2018) Cybersouveränität aus völkerrechtlicher Warte - Das Interventions- und Gewaltverbot gelten auch im Cyberspace. Digma, 18 (3). pp. 100-106.

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Abstract

Die zunehmende Verbreitung von Cybertechnologien führt zu einer neuen Verwundbarkeit der Staaten. Cyberoperationen zwecks Wahlbeeinflussung, Lahmlegung von Infrastrukturen oder Spionage zeugen davon. Solche Operationen können die völkerrechtliche Souveränität des Zielstaates verletzen, namentlich gegen das Interventions- oder Gewaltverbot verstossen. Staaten, die Ziel eines solchen Cyberangriffs sind, haben zwar ein Recht auf Selbstverteidigung bzw. ein Recht zur Ergreifung von Gegenmassnahmen. Aufgrund faktischer Hürden - namentlich fehlender eigener Cyberfähigkeiten zur Entdeckung und Zuordnung eines Angriffs und Ausführung eines digitalen Gegenschlags - greifen diese völkerrechtlichen Mittel der Selbsthilfe allerdings oft ins Leere. Politisch anzusetzen ist deshalb bei der Prävention gegen schädliche Cyberoperationen.
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Fachbereich Öffentliches Recht > Professur für Völkerrecht und Öffentliches Recht (Petrig)
UniBasel Contributors:Petrig, Anna and Stemmler, Maria
Item Type:Article
Article Subtype:Research Article
Publisher:Schulthess
ISSN:1424-9944
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal article
Language:English
edoc DOI:
Last Modified:22 Feb 2019 15:53
Deposited On:13 Dec 2018 13:14

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