Keine Beschwerdelegitimation von Sozialhilfebehörden
Date Issued
2005-01-01
Author(s)
Abstract
Das Eidgenössische Versicherungsgericht setzt hohe Hürden: Es hat entschieden, eine Gemeinde sei nicht zur Beschwerdeführung gegen die Anrechnung eines Zwischenverdienstes legitimiert. Die Fürsorgepflicht bestehe unabhängig von der Leistungspflicht der ALV.