Neuausrichtung der Selbstvornahme und des Art. 48 Abs. 1 CISG
Date Issued
2018-01-01
Author(s)
DOI
10.9785/ihr-2018-180602
Abstract
Wenn der Verkäufer mangelhaft liefert, hat der Käufer im CISG grundsätzlich die Möglichkeit zur Selbstvornahme. Ob der Verkäufer noch in zumutbarer Art und Weise hätte nacherfüllen können, ist für den Schadenersatzanspruch des Käufers lediglich über die Obliegenheit zur Schadensminderung aus Art. 77 CISG relevant. Ein Urteil des LG Stade bietet den Anlass, diese Auslegung entgegen der herrschenden Meinung zu begründen. Dabei eröffnet der Rechtsvergleich zwischen den USA, England und Deutschland neue Blickwinkel, die das Nacherfüllungsrecht in möglicherweise ungewohntem Lichte erscheinen lassen.