Altersdiskriminierung - von der Anstellung bis zur Kündigung
Date Issued
2018-01-01
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Abstract
Die Diskriminierung älterer Arbeitnehmender kommt in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses vor, insbesondere auch bei der Bewerbung. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Alters ist durch die Verfassung gewährleistet und auch völkerrechtlich gefordert. Für das privatrechtliche Arbeitsverhältnis dominiert indes de lege lata das Prinzip der (formalen) Vertragsfreiheit. Einzig ältere Arbeitnehmende kommen dank des Bundesgerichts punktuell in den Genuss einer erhöhten Fürsorgepflicht und dadurch zu einem verbesserten Kündigungsschutz. Im Interesse der Vertragsgerechtigkeit und der Rechtssicherheit ist de lege ferenda ein umfassendes gesetzliches Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters unumgänglich.