Missbräuchliche Änderungskündigung - insgesamt 2 Monatslöhne und eine reduzierte Parteientschädigung als Entschädigung (Bemerkungen zum Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. Januar 2014 (LA130001-O/U)
Date Issued
2014-01-01
Author(s)
Abstract
Eine Änderungskündigung ist missbräuchlich, wenn mit dieser eine unbillige Vertragsverschlechterung herbeigeführt werden soll, die sich nicht durch betriebliche oder marktbedingte Gründe rechtfertigen lässt. Eine Lohneinbusse von 29 Prozent ist insofern als unbillig zu betrachten, wenn sich der Lohn in einem Einkommensbereich bewegt, welche auch bei kleineren Einbussen, als die in diesem Falle vorliegende, erhebliche Auswirkungen auf den Lebensstandard in einem existenziellen Bereich hat. Die vorgebrachten Argumente der Lohngerechtigkeit und Gleichbehandlung vermochten die unbillige Vertragsverschlechterung nicht zu rechtfertigen.
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Name
Anita_Zimmermann_und_Kurt_Pa_rli_Pflegerecht_04_2014_Seiten_238-240.pdf
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(MD5):73b10a0935d58b594ae757ac426b641a