Zur Zuständigkeit des Handelsgerichts
Date Issued
2014-01-01
Author(s)
Abstract
Das Bundesgericht qualifiziert den Betrieb eines Hotel- und Restaurationsbetriebes richtigerweise als Kollektivgesellschaft nach Art. 552 ff. OR und wendet diese Erkenntnis in einem schönen Zusammenspiel zwischen Zivilprozess- und Gesellschaftsrecht auf die konkret zu beantwortende Zuständigkeitsfrage an.