Religiöse Rechtfertigung? Die Beschneidung von Knaben zwischen Strafrecht, Religionsfreiheit und elterlichem Sorgerecht
Date Issued
2010-01-01
Author(s)
DOI
10.5771/1868-8098-2010-2-115
Abstract
Der Beitrag widmet sich der Strafbarkeit von Eltern, die bei ihren minderjährigen Söhnen eine medizinisch nicht indizierte Zirkumzision veranlassen. Nach einem Überblick über den Stand der Diskussion in der Rechtswissenschaft sowie über die unterschiedlichen kulturellen Bedeutungen der Beschneidung, die nicht stets einen religiösen Hintergrund hat und nach Schätzungen weltweit jeden dritten Mann über 15 Jahre betrifft, erörtert Bijan Fateh-Moghadam die Strafbarkeit der Beschneidung als Körperverletzung gemäß den §§ 223 ff. StGB und die Frage, ob hier eine Rechtfertigung durch Einwilligung in Betracht kommt. Dabei geht es zum einen um die Frage, ab wann ein Minderjähriger selbst wirksam in seine Beschneidung einwilligen bzw. ein Vetorecht gegen eine dahingehende Entscheidung seiner Eltern ausüben kann und zum anderen um die Wirksamkeit einer Einwilligung der Eltern in eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung.