Persönlichkeitsschutz und Medienfreiheit - Vorschläge für eine Güterabwägung nach kontextbezogenen Fallgruppen
Date Issued
2008-01-01
Author(s)
Abstract
Für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft ist es entscheidend, dass Medien umfassend und unbehindert berichten und bestimmte Informationen auch gegen den Willen eines Betroffenen verbreiten können. Andererseits hat die rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung als hohes Ziel, die Persönlichkeit des Einzelnen vor unberechtigten Angriffen zu schützen. Hierin liegt das sattsam bekannte Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit der Medien und dem Schutz der Persönlichkeit.
Die beiden Rechtsgüter des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und der Freiheit der Medien, deren Korrelat das Interesse der Öffentlichkeit an freier Information ist, werden in den verschiedenen demokratischen Gesellschaften der westlichen Hemisphäre sehr unterschiedlich gewichtet. Während die USA dem Gedanken der "free speech" fast jede Privatsphäre unterordnen, ist Grossbritannien äusserst streng, was Eingriffe in die "reputation" angeht. Während in Deutschland Klagen gegen die Veröffentlichung privater Ferienfotos stets abgewiesen wurden, hat der Europäische Gerichtshof den Akzent jüngst auf einen stärkeren Schutz der Privatsphäre gelegt. In der Schweiz ist in den letzten Jahren auch über die klassischen Boulevardmedien hinaus ein spürbar schärferer und personalisierterer Ton gerade in der politischen Berichterstattung zu beobachten, der wiederum teilweise harsche Reaktionen der Betroffenen provoziert. Nach welchen Prämissen die Güterabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Informationsinteresse in der schweizerischen Rechtssprechung vorgenommen wird und vorgenommen werden könnte, ist Gegenstand dieses Aufsatzes.
Die beiden Rechtsgüter des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und der Freiheit der Medien, deren Korrelat das Interesse der Öffentlichkeit an freier Information ist, werden in den verschiedenen demokratischen Gesellschaften der westlichen Hemisphäre sehr unterschiedlich gewichtet. Während die USA dem Gedanken der "free speech" fast jede Privatsphäre unterordnen, ist Grossbritannien äusserst streng, was Eingriffe in die "reputation" angeht. Während in Deutschland Klagen gegen die Veröffentlichung privater Ferienfotos stets abgewiesen wurden, hat der Europäische Gerichtshof den Akzent jüngst auf einen stärkeren Schutz der Privatsphäre gelegt. In der Schweiz ist in den letzten Jahren auch über die klassischen Boulevardmedien hinaus ein spürbar schärferer und personalisierterer Ton gerade in der politischen Berichterstattung zu beobachten, der wiederum teilweise harsche Reaktionen der Betroffenen provoziert. Nach welchen Prämissen die Güterabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Informationsinteresse in der schweizerischen Rechtssprechung vorgenommen wird und vorgenommen werden könnte, ist Gegenstand dieses Aufsatzes.