Cybersouveränität aus völkerrechtlicher Warte - Das Interventions- und Gewaltverbot gelten auch im Cyberspace
Date Issued
2018-01-01
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Abstract
Die zunehmende Verbreitung von Cybertechnologien führt zu einer neuen Verwundbarkeit der Staaten. Cyberoperationen zwecks Wahlbeeinflussung, Lahmlegung von Infrastrukturen oder Spionage zeugen davon. Solche Operationen können die völkerrechtliche Souveränität des Zielstaates verletzen, namentlich gegen das Interventions- oder Gewaltverbot verstossen. Staaten, die Ziel eines solchen Cyberangriffs sind, haben zwar ein Recht auf Selbstverteidigung bzw. ein Recht zur Ergreifung von Gegenmassnahmen. Aufgrund faktischer Hürden - namentlich fehlender eigener Cyberfähigkeiten zur Entdeckung und Zuordnung eines Angriffs und Ausführung eines digitalen Gegenschlags - greifen diese völkerrechtlichen Mittel der Selbsthilfe allerdings oft ins Leere. Politisch anzusetzen ist deshalb bei der Prävention gegen schädliche Cyberoperationen.
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