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(Fehlende) öffentliche Interessen an Bettelverboten. Weshalb ein Schutz vor Konfrontation mit «ideellen Störungen» den Anforderungen an Art. 36 Abs. 2 BV nicht zu genügen vermag

Cueni, Raphaela. (2021) (Fehlende) öffentliche Interessen an Bettelverboten. Weshalb ein Schutz vor Konfrontation mit «ideellen Störungen» den Anforderungen an Art. 36 Abs. 2 BV nicht zu genügen vermag. Recht (4). pp. 244-250.

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Official URL: https://edoc.unibas.ch/85441/

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Abstract

Bettelverbote werden meist mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung begründet. Dabei zeigt sich, dass unter diesem unbestimmten und weiten Begriff faktisch oft auch das Interesse von Passantinnen und Passanten geschützt wird, nicht mit bettelnden Personen konfrontiert zu werden. Dieser Schutz vor einer ideellen Störung ist jedoch kein zulässiges öffentliches Interesse, welches die Einschränkung von grundrechtlich geschütztem Betteln rechtfertigen könnte. Denn ein solches läuft der Schutzrichtung sowohl der persönlichen Freiheit als auch der Meinungsfreiheit zuwider.
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Fachbereich Öffentliches Recht > Professur für Staats- und Verwaltungsrecht (Schefer)
UniBasel Contributors:Cueni, Raphaela
Item Type:Article
Article Subtype:Research Article
Publisher:Stämpfli
ISSN:0253-9810
e-ISSN:2504-1487
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal article
Last Modified:08 Dec 2021 07:43
Deposited On:08 Dec 2021 07:43

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