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Das ist doch einseitige Stimmungsmache! Zur Zulässigkeit satirischer Äusserungen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen im Radio- und Fernsehangebot der SRG

Cueni, Raphaela. (2021) Das ist doch einseitige Stimmungsmache! Zur Zulässigkeit satirischer Äusserungen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen im Radio- und Fernsehangebot der SRG. Jusletter.

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Official URL: https://edoc.unibas.ch/82317/

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Abstract

Satirische Beiträge im Vorfeld einer Wahl oder Abstimmung in Sendegefässen der SRG werfen die Frage auf, inwiefern diese typisch einseitigen Äusserungen mit dem Sachgerechtigkeitsgebot (Art. 4 Abs. 2 RTVG) und dem Vielfaltsgebot (Art. 4 Abs. 4 RTVG) vereinbar sind respektive inwiefern von ihnen die Gefahr einer einseitigen Beeinflussung der politischen Willensbildung des Publikums ausgeht. Während die erwähnten Gebote auf satirische Äusserungen im Angebot der SRG beide anwendbar sind, muss ihre Anwendung - um den Kommunikationsgrundrechten der Beteiligten Rechnung zu tragen - zurückhaltend und nach modifizierten Kriterien erfolgen.
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Fachbereich Öffentliches Recht > Professur für Staats- und Verwaltungsrecht (Schefer)
UniBasel Contributors:Cueni, Raphaela
Item Type:Article, refereed
Article Subtype:Research Article
Publisher:Weblaw
ISSN:1424-7410
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal article
Identification Number:
Last Modified:23 Mar 2021 14:59
Deposited On:23 Mar 2021 14:59

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