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Soziale Arbeit im Spannungsfeld zwischen Integration und sozialer Kontrolle : am Beispiel des sozialen Integrationsauftrages der öffentlichen Sozialdienste

Roth, Thomas. Soziale Arbeit im Spannungsfeld zwischen Integration und sozialer Kontrolle : am Beispiel des sozialen Integrationsauftrages der öffentlichen Sozialdienste. 2008, Doctoral Thesis, University of Basel, Faculty of Humanities and Social Sciences.

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Official URL: http://edoc.unibas.ch/diss/DissB_8176

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Abstract

Die Gesellschaft braucht keine Gefängnisse mehr, sie ist selbst zum Gefängnis geworden. So lautet in vereinfachten
Worten die provokative Schlussfolgerung von Michel Foucault, einem der bedeutendsten Kritiker wohlfahrtsstaatlicher
und strafrechtlicher Institutionen der Neuzeit. Seit der Veröffentlichung von Foucaults Schriften,
welche häufig missverstanden oder vereinfacht auf gesellschaftliche Verhältnisse umgewälzt wurden, ist das
Konzept der sozialen Kontrolle erst seit kurzem auf wissenschaftlicher Basis weiter entwickelt worden. Noch
bevor Foucault in seinem Werk „Überwachen und Strafen“ (2001, Original 1975) die Geschichte des Gefängnisses
zu einer allgemeinen Theorie der Disziplinar- und Überwachungsmacht ausweitete, beschäftigte er sich
bereits mit den unterschiedlichen Ausprägungen von sozialer Kontrolle in der modernen Gesellschaft, in der die
Haftstrafe als Extremform sozialstaatlicher Integration (vgl. Reitz, 2003) am einen Ende einer Skala von Kontrollstrategien
angesiedelt ist, an deren anderem Ende in seinen Augen die Sozialarbeit und die Psychotherapie
stehen. Die Debatte um den Gefängnisbegriff ist von Foucault als grundsätzliche Diskussion um die Rolle und
Grenzen des Sozialstaates aufgefasst worden: Erziehung und Sozialarbeit bilden zusammen mit den Anstalten,
psychiatrischen Kliniken und Psychotherapien für Foucault die Säulen einer äusserlich nach Freiheit und Individualität
strebenden, in Wahrheit jedoch zunehmend repressiven und disziplinierenden Gesellschaft.
Foucaults Kritik an den gesellschaftlichen Integrationsmechanismen bildet den Ausgangspunkt für diese Dissertation.
Die kritische Auseinandersetzung mit den Konzepten der sozialen Kontrolle, der Sozialdisziplinierung und
der sozialen Integration in der vorliegenden Arbeit dient jedoch der Erörterung und Vertiefung eines weit konkreteren
Themas: dem Spannungsfeld zwischen Integration und Kontrolle in der Sozialen Arbeit am Beispiel der
öffentlichen Sozialhilfe, einer zunehmend an Bedeutung gewinnenden sozialstaatlichen Institution der industrialisierten
Gesellschaft.
Der Begriff der öffentlichen Sozialhilfe umfasst ein äusserst komplexes System von materiellen und nichtmateriellen
staatlichen Leistungen. Coullery (1993) unterscheidet zunächst zwischen genereller und individueller
Sozialhilfe. Die generelle Sozialhilfe beinhaltet vorbeugende und fördernde Sozialhilfeaktivitäten, welche ohne
direkten Bezug zu den Klientensystemen geleistet werden. Dazu gehören eigentliche sozialpolitische und sozialplanerische
Aktivitäten im Bereiche der Sozialforschung, Sozialplanung und Sozialinformation sowie allgemeine
staatliche Koordinations- und Subventionsaktivitäten.
Die individuelle Sozialhilfe dagegen kommt hilfsbedürftigen Personen unmittelbar zugute, indem sie konkrete
wirtschaftliche (materielle) oder persönliche (nicht-materielle) Hilfestellungen anbietet. Zur wirtschaftlichen Hilfe
gehören einerseits Geld- und Sachleistungen (inkl. Darlehen, Inkassohilfe für ausstehende Kinderalimente etc.),
anderseits die Gewährung von Ausbildungs- und Umschulungshilfen, Arbeitsvermittlung, sowie die Lohn- und
Einkommensverwaltung. Auf der Ebene der persönlichen Hilfe unterscheidet Coullery zudem zwischen ambulanter
und stationärer Beratung/Betreuung, was in weiten Teilen der in der Schweiz gängigen Unterscheidung von
Sozialarbeit und Sozialpädagogik als entsprechende Teildisziplinen der Profession Soziale Arbeit entspricht.
Baumgartner (1998) siedelt die öffentliche Sozialhilfe als reintegrative Funktion am Rande der Gesellschaft an,
welche als Reaktion auf das Versagen der sozialintegrativen und der systemintegrativen Sicherungssysteme zu
verstehen ist. Als sozialintegrative Sicherungssysteme gelten dabei z.B. Familie, Partnerschaft oder sozialräumliche
Systeme, als systemintegrative Sicherungssysteme vor allem die Sozialversicherungen. In dieser Sichtweise
wird die Sozialhilfe als notwendige Gegenbewegung zu den Prozessen sozialer Desintegration angesehen. Im
Gegensatz zu den vormundschaftlichen und strafrechtlichen Massnahmen ist die Funktion der Sozialhilfe nicht an
den gesellschaftlichen Rändern, sondern gewissermassen auf halber Distanz zwischen Zentrum und Randständigkeit
anzusiedeln: „Dem Rand der Gesellschaft sind jene Personen zugeteilt, die weder über ausreichende
Mittel zur unabhängigen Selbstversorgung verfügen, noch Ansprüche auf Leistungen der systemintegrativen
Sicherungsinstanzen besitzen. Der Umfang und die Zusammensetzung dieser „Restkategorie“ von Personen sind
davon abhängig, wie erfolgreich die Sicherungsinstanzen im Zentrum der Gesellschaft funktionieren. Die Sozial-
hilfe nimmt damit eine ergänzende Funktion ein, da sie funktional auf soziale Restrisiken bezogen ist“ (Baumgartner,
1998:13).
Der Entwicklungsstand der jeweiligen Bereiche der Sozialhilfe ist jedoch in der Schweiz äusserst unterschiedlich.
Jeder der 26 Kantone der Schweiz hat ein eigenes Sozialhilfegesetz, welches zudem meist durch eine grosse
Anzahl von weiteren bedarfsabhängigen Leistungen begleitet wird, die den Zuständigkeitsbereich der öffentlichen
Sozialhilfe direkt oder indirekt einschränken. Gemeinsam ist allen Sozialhilfeleistungen, dass sie nur subsidiär zu
allen anderen privaten oder staatlichen Leistungen gewährt werden können. Die Sozialhilfe gilt deshalb (vgl. Jordi
(2000:7) als das letzte Glied der Sozialleistungen, welches erst dann zur Anwendung kommt, wenn alle übergeordneten
Netze bedarfsabhängiger Sozialleistungen nicht ausreichen bzw. nicht zur Anwendung kommen.
Die öffentliche Sozialhilfe bearbeitet somit primär Folgeprobleme vorgelagerter Sicherungsinstanzen. Baumgartner
(1998) spricht von einem „Systemsyndrom“, wenn desintegrative Wirkungen der Funktionserfüllung nicht im
jeweiligen System (der Sozialversicherung), sondern in anderen Sphären (d.h. in der öffentlichen Sozialhilfe)
auftreten. Um ihre Aufgabe wahrzunehmen, muss die Sozialhilfe durch eigene Unterstützungsleistungen jene
Funktionsdefizite beheben, welche durch fehlende oder ungenügende Sozialversicherungsleistungen verursacht
wurden.
Die „moderne“ Sozialhilfe in der Schweiz verfolgt das Ziel der sozialen Integration durch materielle und sozialarbeiterische
Hilfeleistungen (vgl. SKOS, 2000/2005). Diese Absichtserklärung erscheint auf den ersten Blick
unbestritten, zumal die soziale Integration von SozialhilfeempfängerInnen meist gleichgestellt wird mit der
Ablösung aus dem Unterstützungssystem und damit der Vermeidung von (weiteren) sozialen und ökonomischen
Kosten. Bei einer genaueren Betrachtung dieses Integrationsauftrages stellen sich jedoch einige kritische Fragen:
Wie gross ist die gesellschaftliche Aufnahmebereitschaft bzw. -fähigkeit gegenüber randständigen bzw. armutsbetroffenen
Personen? Wieweit führt soziale Integration zu wirklicher sozialer Teilnahme und Teilhabe? Oder
beinhaltet sie vielmehr auch Formen des unsichtbaren Ausschlusses?
Ähnliche Fragestellungen sind auch im Forschungsprogramm des Schweizerischen Nationalfonds zum Thema
„Integration und Ausschluss“ (NFP51) enthalten, wie folgendes Zitat aus der Einleitung des Forschungsporträts
zeigt:
Die Unterscheidung, wer zur Gesellschaft oder zu einer bestimmten Gruppe gehört und wer nicht, ist ein
grundlegendes Element im gesellschaftlichen Selbstverständnis. Jede Gesellschaft vollzieht kontinuierlich
eine Grenzziehung zwischen „Innen und Aussen“, „Eigenem“ und „Fremdem“, „Normalität“ und „Devianz“,
„Gesundheit“ und „Krankheit“. Dabei bewegt sie sich im Spannungsfeld zwischen Integration und Ausschluss.
Integration erfordert von Gruppen und Individuen Anpassung an gesellschaftliche Normen. Andererseits
benötigt eine Gesellschaft Toleranz für Differenz und Diversität. Wie gesellschaftliche Normen gesetzt,
eingefordert und schliesslich im Alltag wirksam werden, ist entscheidend dafür, ob Integrationsprozesse
identitätsstiftend und ausgleichend wirken oder zu diskriminierender Ausgrenzung bis hin zur Stigmatisierung
führen. (NFP 51, 2004:12)
Da ich die vorliegende Arbeit überwiegend vor dem Vorliegen der Resultate des erwähnten Forschungsprogramms
erstellte, konnte ich dessen Resultate noch nicht einbeziehen. An Untersuchungen und Diskursen zur
erwähnten Fragestellung fehlt es allerdings nicht. Bereits seit längerer Zeit besteht eine interdisziplinäre sozialwissenschaftliche
Debatte um die Fragen der Entstehung sozialer Devianz, der Sozialdisziplinierung, der Stigmatisierung
abweichenden Verhaltens und der damit verbundenen gesellschaftlichen Konstruktion von „Normalität“.
Auch die Thesen von Foucault und anderen KritikerInnen der Disziplinargesellschaft (vgl. u.a. Breuer, 1986;
Münch & Malinowsky, 1975) sind in der soziologischen Debatte seit gut 30 Jahren bekannt und lauten – in stark
vereinfachter Form zusammengefasst – wie folgt: Verschiedene Disziplinaragenturen und –mechanismen der
Gesellschaft ergänzen und ersetzen schleichend und ohne entsprechenden gesellschaftlichen Diskurs die
traditionellen Formen von Gefängnissen und Anstalten.
In den letzten Jahren hat sich allerdings der Schwerpunkt der Debatte deutlich verschoben. Nachdem lange Zeit
die Frage der Wünschbarkeit einer (zwangs)integrierenden Gesellschaft im Zentrum des soziologischen Diskurses
stand (vgl. u.a. Hradil, 1997; Münch, 1998), scheint es heute – unter Einfluss der Auswirkungen neoliberaler
Wirtschaftsmodelle und der ökonomischen Globalisierung – zunehmend fragwürdig, wieweit soziale Integration6
und damit Teilhabe an der Gesellschaft angesichts der veränderten politischen, ökonomischen und sozialen
Rahmenbedingungen für zunehmende Teile der (armutsbetroffenen bzw. –gefährdeten) Bevölkerung überhaupt
noch möglich ist (vgl. Knöpfel, 1999; Kaufmann, 1997).
Im Sinne einer ersten Annäherung wirft diese angedeutete Entwicklung grundlegende Fragen auf:
• Was geschieht, wenn sich das Verhältnis zwischen den vorhandenen Ressourcen zur (freiwilligen oder
unfreiwilligen) sozialen Integration zu den zunehmenden Bedürfnissen von betroffenen Personen und
Gruppen an den gesellschaftlichen Rändern noch weiter verschlechtert?
• Führt die „Prekärisierung der gesellschaftlichen Lebensbedingungen“ auch im (laut dieser Sichtweise
zunehmend implodierenden) Zentrum der Gesellschaft zu einer massiv verstärkten (sowohl vertikalen
wie horizontalen) sozialen Mobilität und somit zu weit grösserer sozialer, beruflicher und materieller Unsicherheit?
• Welche Auswirkungen hat ein Mangel an Integrationsmechanismen bzw. das Fehlen einer zur sozialen
Integration erforderlichen Grundausstattung an sozialen und materiellen Ressourcen für die betroffenen
Menschen?
• Besteht lediglich die Gefahr von vorübergehenden, in einer zunehmend deregulierten Arbeitswelt als
durchaus normal akzeptierten Krisen und Unsicherheiten, oder führt diese Entwicklung zu einem dauernden
Ausschluss von einzelnen sozialen Gruppen oder gar ganzen Bevölkerungsschichten?
Auch Sozialarbeitende sehen sich in ihrer beruflichen Tätigkeit mit solchen Fragestellungen konfrontiert, indem
sie fast täglich dem Dilemma ausgesetzt sind zwischen einschliessen und ausschliessen, integrieren und segregieren,
anerkennen und kontrollieren, honorieren und sanktionieren, Freiräume schaffen und diese gleichzeitig
festlegen, fördern und fordern. Die Institutionen, welche diese Funktionen übernommen haben, scheinen heute –
in Übereinstimmung mit Foucault – tatsächlich nicht mehr in erster Linie Anstalten, Gefängnisse oder andere
Formen öffentlicher Bestrafung zu sein, sondern immer stärker institutionalisierte Dienstleistungen der Sozialen
Arbeit, der Pädagogik, der Psychotherapie oder der Medizin.
Advisors:Mäder, Ueli
Committee Members:Demirović, Alex
Faculties and Departments:04 Faculty of Humanities and Social Sciences > Departement Gesellschaftswissenschaften > Ehemalige Einheiten Gesellschaftswissenschaften > Soziologie (Mäder)
UniBasel Contributors:Mäder, Ueli
Item Type:Thesis
Thesis Subtype:Doctoral Thesis
Thesis no:8176
Thesis status:Complete
Number of Pages:225
Language:German
Identification Number:
edoc DOI:
Last Modified:22 Apr 2018 04:30
Deposited On:13 Feb 2009 16:24

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