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Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil 6B_1007/2016 vom 10. Mai 2017, X. AG gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh., Haftung des Fahrzeughalters nach OBG

Müller, Reto. (2018) Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil 6B_1007/2016 vom 10. Mai 2017, X. AG gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh., Haftung des Fahrzeughalters nach OBG. Aktuelle Juristische Praxis (12). pp. 1568-1580.

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Official URL: https://edoc.unibas.ch/67110/

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Abstract

Die Einführung der Halterhaftung hat zu einer teilweise fragwürdigen Praxis in den Kantonen geführt. Das Bundesgericht betrachtet eine nach dem Ordnungsbussengesetz ausgefällte Busse als Strafe. Aufgrund des mit der Halterhaftung vorgesehenen Einbruchs in strafrechtliche Grundsätze legt es die einschlägigen Bestimmungen des Ordnungsbussengesetzes restriktiv aus. Es schützt insbesondere die im Gesetz selbst vorgesehene Möglichkeit, auch bei einer den Behörden nicht sofort bekannten Täterschaft ein Verfahren gegen den tatsächlichen (fehlbaren) Lenker einzuleiten. Zudem ist es den Behörden auch bei Wohnsitz einer Lenkerin im Ausland zuzumuten, diese über den dafür vorgesehenen Verfahrensweg ins Recht zu fassen. Das lebensnahe Urteil verdient im Ergebnis Zustimmung. Es wird der Praxis als wegweisende Leitplanke dienen. Leider weicht das Bundesgericht in pragmatischer Manier weiteren Konfliktfeldern geschickt aus. Nachfolgend wird postuliert, die Halterhaftung konsequent strafrechtlich zu verstehen.
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Fachbereich Öffentliches Recht
UniBasel Contributors:Müller, Reto
Item Type:Article, refereed
Article Subtype:Further Journal Contribution
Publisher:Dike Verlag
ISSN:1660-3362
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal item
Last Modified:07 Jan 2019 14:28
Deposited On:07 Jan 2019 14:28

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